Veranstaltung: | 9. Sitzung des Studierendenparlaments 22/23 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | LHG (dort beschlossen am: 20.06.2023) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 13.07.2023, 20:16 |
Ersetzt: | A1: Wo geht’s hier nach Panama? – Hilfestellung / Ansprechperson in der Studierendenvertretung |
A1NEU: Wo geht’s hier nach Panama? – Hilfestellung / Ansprechperson in der Studierendenvertretung
Antragstext
Das Studierendenparlament setzt sich für die Stelle einer Ombudsperson /
besonders gestellten Ansprechperson in der Studierendenschaft ein. Zur
Legislatur 4 (WS23/SS24) soll diese durch das Studierendenparlament gewählt bzw.
besetzt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass diese Ombudsperson kein leitendes Amt in der
Studierendenschaft inne hat, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Aufgaben der Ombuds- / Ansprechperson sind unter anderem:
* Vermittlung unter den Mitgliedern der Studierendenvertretung
* Ansprechperson und Weitervermittler*in bei Problemen, vor allem auch im Berech
Mental Health
* und die Beachtung weiterer Bereiche der Awareness.
Die Ombuds- / Ansprechperson hat das Recht, an jeder Sitzung des
Studierendenparlaments, bzw. an allen Sitzungen der Gremien der
Studierendenvertretung teilzunehmen, und hat in all diesen Sitzungen Rederecht.
Bestenfalls hat die zu wählenden Person bereits größere Vorkenntnisse in der
Stuve.
Begründung
erfolgt mündlich
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