Veranstaltung: | 7. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-21 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Antragsteller*in: | BAGLS et al. (dort beschlossen am: 21.06.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.06.2021, 20:42 |
A3: Zeitbegrenzung der Sitzungen des Studierendenparlaments I
Antragstext
Das Studierendenparlament beschließt zur zeitlichen Begrenzung der Sitzungen
folgende Änderungen der Geschäftsordnung:
§ 6 Stimmrecht und Stimmrechtsübertragungen
(1) ¹Stimmrecht haben alle Mitglieder nach § 40 Abs. 1 der Grundordnung der
Universität Bamberg.
(2) 1Jedes Mitglied des Studierendenparlaments kann das Stimmrecht auf ein
anderes Mitglied oder eine:n Ersatzvertreter:in jeder Liste für einzelne
Sitzungen oder Teile von Sitzungen übertragen.² Die Reihenfolge der
Ersatzvertreter:innen bei der Stimmrechtsübertragung muss dabei nicht beachtet
werden.³ Ein Mitglied oder ein:e Ersatzvertreter:in des Studierendenparlaments
kann nur eine Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.⁴ Die Stimmübertragung ist vor
Beginn der Sitzung oder nach Beschluss der Sitzungsverlängerung nach § 20 Absatz
2 durch Meldung an den Sitzungsvorsitz schriftlich möglich. Nach Beschluss über
die Sitzungsverlängerung fordert der Vorsitz auf, weitere
Stimmrechtsübertragungen kenntlich zu machen. Stimmrechtsübertragungen werden in
der Niederschrift vermerkt.
1. durch E-Mail an den:die Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung,
2. durch schriftliche Vollmacht,
3. durch mündliche Meldung nach Aufforderung des Vorsitzes und anschließende E-
Mail an die Vorsitzenden.
Begründung
Seit der Einsetzung des Studierendenparlaments zeichnen sich die Sitzungen dieses Gremiums durch ihren enormen Umfang aus. In dem ersten dreiviertel Jahr seines Bestehens waren Sitzungen, die vier bis fünf Stunden gedauert und sich teilweise bis nach Mitternacht gezogen haben, durchaus der Fall. Das mag sicherlich durch das notgedrungene Online-Format bedingt sein, liegt aber auch an anderen Faktoren.
Deshalb sollte es im Sinne der gesamten Studierendenvertretung sein, wenn die einzelnen Sitzungen zeitlich eingegrenzt würden.
Denn zum einen sind solche Marathon-Sitzungen durchaus belastend für die Mitglieder des Studierendenparlaments selbst. Wer schon am Tag der Sitzung viele Stunden vor dem Laptop verbracht hat, wird der Sitzung kaum noch mit uneingeschränkter Aufmerksamkeit folgen können, bzw. wird so in Lehrveranstaltungen am nächsten Morgen eingeschränkt sein.
Zum anderen sind nach Auffassung der Antragsteller*innen solch lange Sitzungen nicht gut für die Außenwirkung der Studierendenvertretung. Personen, die sich für Ämter in Referaten o.ä. und die Arbeit des Studierendenparlaments interessieren, werden so in ihrem Engagement abgeschreckt.
Änderungsanträge
- Ä1 (Fachschaft GuK, Eingereicht)