Veranstaltung: | 6. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | BAGLS (dort beschlossen am: 23.05.2021) |
Status: | Überweisung |
Eingereicht: | 23.05.2021, 18:45 |
A3: Zeitliche Eingrenzung der Sitzungen des Studierendenparlaments
Antragstext
Das Studierendenparlament beschließt zu zeitlichen Begrenzung der Sitzungen
folgenden Änderungen der Geschäftsordnung:
§ 11 Tagesordnung
(1) ¹Der Vorsitz legt einen Vorschlag für eine Tagesordnung vor. ²Dabei muss die
Tagesordnung folgende Punkte enthalten:
1. Festlegung der Führung der Niederschrift
2. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Berichte
5. Anträge
6. Sonstiges
(2) Die Genehmigung der Tagesordnung wird vom Studierendenparlament mit
einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Das Studierendenparlament kann eine Änderung der Tagesordnung sowie die
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit beschließen.
(4) Berichte werden schriftlich und 24 Stunden vor Beginn der Sitzung
eingereicht.
(5) Erfolgt ein Bericht mündlich, so muss dies vor der Beginn der Sitzung dem
Vorsitz kurzer Form schriftlich begründet werden.
§ 6 Stimmrecht und Stimmrechtsübertragungen
(1) ¹Stimmrecht haben alle Mitglieder nach § 40 Abs. 1 der Grundordnung der
Universität Bamberg.
(2) 1Jedes Mitglied des Studierendenparlaments kann das Stimmrecht auf ein
anderes Mitglied oder eine:n Ersatzvertreter:in jeder Liste für einzelne
Sitzungen oder Teile von Sitzungen übertragen. ²Die Reihenfolge der
Ersatzvertreter:innen bei der Stimmrechtsübertragung muss dabei nicht beachtet
werden. ³Ein Mitglied oder ein:e Ersatzvertreter:in des Studierendenparlaments
kann nur eine Stimmrechtsübertragung wahrnehmen. ⁴Die Stimmübertragung ist vor
Beginn der Sitzung oder zu Beginn einer Sitzungsunterbrechung durch Meldung an
den Sitzungsvorsitz schriftlich möglich. Stimmrechtsübertragungen werden in der
Niederschrift vermerkt.
1. durch E-Mail an den:die Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung,
2. durch schriftliche Vollmacht,
II. Einberufung und Gang der Verhandlungen
§ 9 Einberufung
(1) Gemäß § 39 der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist das
Studierenden-parlament durch den Vorsitz mindestens zweimal im Semester unter
Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von acht stimmberechtigten
Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei
dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. Die Ladungsfrist
für eine außerordentliche Sitzung beträgt sieben Tage, die Antragsfrist fünf
Tage. ²Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt
werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) Die Sitzungsdauer des Studierendenparlaments ist auf drei Stunden begrenzt.
Auf Antrag kann das Studierendenparlament die Sitzung mit absoluter Mehrheit
einmalig um eine Stunde verlängern.
(4) Eine Sitzung des Studierendenparlaments endet mit dem kalendarischen
Sitzungstag.
§ 14 Redeliste und -ordnung
(1) Die Sitzungsleitung führt grundsätzlich weich quotierte Redelisten (FINT-
und offene Redeliste). ²Meldungen werden chronologisch erfasst und aufgerufen.
³Eine Person meldet sich, indem sie sich in geeigneter Weise kenntlich macht.
(2) Erstredner:innen rücken auf der Redeliste nach oben.
(3) Antragssteller:innen bzw. Berichterstatter:innen dürfen nach Ermessen der
Sitzungsleitung außerhalb der Redeliste auf Redebeiträge antworten, um auf
Nachfragen zu reagieren oder Missverständnisse zu beseitigen.
(4) Auf Antrag kann die Redezeit begrenzt werden.
(5) Redeberechtigte Personen können auf Anträge mit maximal zwei inhaltlichen
Beiträgen reagieren.
(6) Auf Antrag kann die Anzahl der möglichen Beiträge redeberechtigter Personen
entgrenzt werden. Erfolgt eine Gegenrede wird durch die Mitglieder abgestimmt.
Begründung
Seit der Einsetzung des Studierendenparlaments zeichnen sich die Sitzungen dieses Gremiums durch ihren enormen Umfang aus. Im ersten dreiviertel Jahr seit der Konstituierung waren Sitzungen, die vier bis fünf Stunden gedauert und sich teilweise bis nach Mitternacht gezogen haben, durchaus der Fall. Das mag sicherlich durch das notgedrungene Online-Format bedingt sein, liegt aber auch an anderen Faktoren.
Deshalb sollte es im Sinne der gesamten Studierendenvertretung sein, wenn die einzelnen Sitzungen zeitlich eingegrenzt würden.
Denn zum einen sind solche Marathon-Sitzungen durchaus belastend für die Mitglieder des Studierendenparlaments selbst. Wer schon am Tag der Sitzung viele Stunden vor dem Laptop verbracht hat, wird der Sitzung kaum noch mit uneingeschränkter Aufmerksamkeit folgen können, bzw. wird so in Lehveranstaltungen am nächsten morgen eingeschränkt sein.
Zum anderen sind nach Auffassung der Antragsteller*innen solch lange Sitzungen nicht gut für die Ausenwirkung der Studierendenvertretung. Personen, die sich für Ämter in Referaten o.ä. und die Arbeit des Studierendenparlaments interessieren, werden so in ihrem Engagement abgeschreckt.
Änderungsanträge
- Ä1 (Fachschaft Huwi (dort beschlossen am: 25.05.2021), Eingereicht)
- Ä2 (Fachschaft HuWi (dort beschlossen am: 25.05.2021), Eingereicht)
- Ä3 (Fachschaft HuWi (dort beschlossen am: 25.05.2021), Eingereicht)
- Ä4 (Fachschaft HuWi (dort beschlossen am: 25.05.2021), Eingereicht)
- Ä5 (Fachschaft HuWi (dort beschlossen am: 25.05.2021), Eingereicht)