Veranstaltung: | 5. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-21 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Antragsteller*in: | RCDS Bamberg (dort beschlossen am: 31.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2021, 11:57 |
A3: Einrichtung eines Pflichtpraktikums in allen Studiengängen
Antragstext
Das Studierendenparlament der Universität Bamberg möge beschließen, die
Universitätsleitung dazu aufzufordern, die Einrichtung eines mindestens
achtwöchigen Pflichtpraktikums in allen Studiengängen anzustoßen und
durchzuführen.
In einigen Studiengängen, welche der Relevanz dieser Erfahrungen eine höhere
Priorität einräumen, existieren bereits verpflichtende Praktika. In vielen
anderen Fachbereichen (hierbei insbesondere in geistes- und
kulturwissenschaftliche Disziplinen) ist dies jedoch nicht der Fall, weshalb
Absolventinnen und Absolventen dieser Fächer häufig größere Schwierigkeiten beim
erfolgreichen Start in das postakademische Berufsleben aufweisen. An dieser
Stelle wäre die universitäre Institutionalisierung des Praktikums und die
Unterstützung bei der Praktikumssuche durch die Universität als positiv zu
bewerten.
Der Wert des Studiums würde durch eine festere Etablierung von Praxisnähe weiter
gesteigert werden, wovon alle Partizipierenden profitieren würden: Die
Universität erhöht weiter ihr Bildungs- und Ausbildungsniveau und knüpft
zunehmend Kontakte zu außeruniversitären Einrichtungen, die Studierenden
bekommen Einblicke in ein potentielles Berufsfeld und die dafür notwendigen
Kenntnisse und künftige Arbeitgeber können nicht nur von der Qualität der
studentischen Praktikanten profitieren, sondern diese auch weiter fördern.
Hinsichtlich der Einrichtung, an der das Praktikum abgeleistet werden soll,
sollten möglichst wenig/keine Vorschriften seitens der Universität gemacht
werden. Solange es sich bei der Praktikumsstelle um eine anerkannte und seriöse
Einrichtung, Firma, Behörde etc. handelt, sollte das Praktikum dort anerkannt
werden.
Begründung
erfolgt mündlich in der Sitzung