Veranstaltung: | 5. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-21 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Antragsteller*in: | Gleichstellungsreferat |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.03.2021, 21:32 |
A2FINAL: Antrag zur Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle
Antragstext
Das Studierendenparlament der Otto-Friedrich-Universität Bamberg möge
beschließen, die Universitätsleitung dazu aufzufordern, eine Anti-
Diskriminierungsstelle einzurichten. Diese soll Anlaufstelle für Studierende,
Mitarbeitende und sonstige Angehörige der Universität sein, die von
Diskriminierung betroffen sind. Zudem sollen auch Zeug*innen eines Übergriffs,
Unterstützer*innen von Betroffenen, sowie Lehrende, Beratende und
Vertrauenspersonen, die Informationen zu (Anti-) Diskriminierung wünschen, durch
die Angebotsstruktur der Stelle adressiert werden.
Wir erkennen die Leistungen der bestehenden Beratungsstellen an, gleichzeitig
sind wir der Meinung, dass diese als solche nicht allein die Vielfalt an allen
Arten von diskriminierenden Handlungen und/oder Strukturen aufarbeiten können.
Eine Studie der Universität Bielefeld (Berghan et al., 2016) hat Studierende
befragt welche Diskriminierungserfahrungen und -beobachtungen im
Universitätskontext gemacht wurden und kamen zu dem Ergebnis, dass mehr als die
Hälfte der Befragten bereits Zeuge von Diskriminierung wurden und 45,5 Prozent
angaben, dass sie selbst Diskriminierung erfahren haben (Vgl. S. 17/18). Die
genannten Diskriminierungsmerkmale waren vielseitig. Vor allem wurde Geschlecht,
nationale Herkunnft/ Migrationshintergrund, chronische Erkrankung/Behinderung,
Aussehen, Alter, soziale Herkunft, politische Orientierung und Weltanschauung/
Religionszugehörigkeit genannt (Vgl. S.20). Bei Diskriminierungserfahrungen
waren in zwei Drittel der Fälle andere Personen anwesend, Unterstützung von
diesen blieb aber in den meisten Fällen aus (Vgl. S. 25/26). Auch waren zwei
Drittel der Befragten Hochschulmitglieder weder Beauftragte noch die
Anlaufstellen bei Diskriminierung bekannt (Vgl. S. 27).
Die Studie zeigt, dass Universitäten kein diskriminierungsfreier Raum sind und
die genannten Problematiken sehen wir auch an der Universität Bamberg. Daher
soll die Antidiskriminierungsstelle, basierend auf einem intersektionalen
Ansatz, als Präventions-, und Bekämpfungsmaßnahme gegen jegliche Form der
Ungleichbehandlung, aufgrund einer tatsächlichen oder angenommenen
Personengruppenzugehörigkeit, fungieren.
Das konkrete Aufgabenspektrum der Antidiskriminierungsstelle würde sich wie
folgt zusammensetzen:
- Erstgespräche
- Einzel- und Gruppenberatung
- Begleitete Vermittlung an andere qualifizierte Beratungs- und
Selbsthilfeorganisationen
- Schutz vor bzw. Verhinderung von Diskriminierung
- Informations- und Aufklärungsarbeit zu Diskriminierung
- Sensibilisierung und Impulse für institutionelle und strukturelle
Veränderungen
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- und Anlaufstellen
- Weiterbildungsangebote und Schulungen für alle Universitätsangehörigen
Des Weiteren ist auf folgende Grundsätze zu achten:
- Die Beratung erfolgt grundsätzlich vertraulich.
- Perspektive, Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen stehen im Fokus
der Beratung. Weitere Schritte werden nur mit dem Einverständnis der
ratsuchenden Person unternommen.
- Die Beratung ist parteilich, gemeinsam wird geprüft, welche
Handlungsstrategien im Umgang mit der spezifischen Situation oder
Erfahrung möglich sind.
- Die Vermittlung an andere qualifizierte Beratungsstellen erfolgt dann,
wenn der Wunsch nach intensiver und langanhaltender Begleitung
(beispielsweise psychologische Begleitung oder Empowerment) besteht.
Wir fordern, dass bei der Errichtung und Konzeption der
Antidiskriminierungsstelle, sowie bei allen dafür notwendigen
Entscheidungprozessen, Studierende der Universität Bamberg miteinbezogen werden.
Ein wichtiges Kernelement der Stelle soll die kooperative Zusammenarbeit mit den
schon vorhandenen Beratungsstellen sein. So ist insbesondere auch in der
Gründungsphase der Antidiskriminierungsstelle darauf zu achten, dass
Vertreter:innen der anderen Beratungsstellen an den Gestaltungs- und
Entscheidungsprozessen teilhaben.
Bei der personellen Zusammensetzung erachten wir es als besonders konstruktiv,
wenn diese alle Statusgruppen beinhaltet und paritätisch aus
Universitätsangehörigen und externen Sozialpädagog:innen zusammengesetzt ist.
Uns ist es wichtig, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die
Antidiskriminierungsstelle langfristig zu besetzen. Um die studentische
Partizipation zu fördern, erachten wir es als erstrebenswert, entsprechende
HiWi-Stellen auszuschreiben und Anrechnungsmöglichkeiten für Studierende z.B der
Human-, und Sozialwissenschaften zu schaffen. Für die Sicherung der Qualität und
Qualitätsentwicklung fordern wir regelmäßige Berichte über die Arbeit der
Antidiskriminierungsstelle, regelmäßig stattfindende Supervisionen und
Reflexionen in Form eines engen und regen Austausches zwischen den verschiedenen
Beratungsstellen, sowie regelmäßige, verpflichtende Veranstaltungen im Fort-,
und Weiterbildungssektor.
Die vorgeschlagenen Aspekte sind an die Konzepte der Goethe-Universität und der
Universität Marburg angelehnt.
Quellen:
Berghan, Wilhelm/ Preuß, Madlen/ Dubbert, Ulrich: Diskriminierungserleben an der
Univer-sität. Wahrnehmung von und Erfahrungen mit Diskriminierung an der
Universität Bielefeld.Bielefeld 2016. URL: https://pub.uni-
bielefeld.de/download/2904829/2904834/Projektbericht%20Diskriminierungserleben%2-
0an%20der%20Uni%20Bielefeld.pdf (Stand 28.03.21)
Begründung
Begründung:
Diskriminierungsstrukturen gehören leider immer noch zum universitären Alltag. Uns ist aufgefallen, dass die bisherige Angebotsstruktur Lücken aufweist und nicht alle Personengruppen durch die Angebotsstrukturen adressiert werden. Wir erhoffen uns durch die Schaffung einer Antidiskriminierungsstellen wirklich alle von Diskriminerung betroffenen Personengruppen niederschwellig zu adressieren und eine Arbeitsform zu ermöglichen, die dem Ansatz der Intersektionalität gerecht wird.