Veranstaltung: | 4. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Jonas Langlotz |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 18.01.2021, 21:26 |
A4: Fristen bei Abschlussarbeiten einheitlich verlängern
Antragstext
Wir fordern die Universitätsleitung und insbesondere den Vizepräsidenten für
Lehre und Studierende der aktuellen Corona-Situation auch in Bezug auf die
Abgabefristen für Abschlussarbeiten Rechnung zu tragen. Daher fordern wir, dass
die Abgabefristen für Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten) einheitlich
um 28 Tage zu verlängern, um den mit der Coronasituation einhergehenden
Schwierigkeiten zu begegnen und deren Auswirkungen abzumildern.
Dies soll für alle aktuell bereits angemeldeten Abschlussarbeiten gelten und
auch für während des aktuellen Lockdowns anzumeldende Arbeiten.
Begründung
Die Schließung der Bibliotheken kann beim Schreiben der Abschlussarbeit, trotz großer Bemühungen der Bibliotheks-Mitarbeiter*innen, den Arbeitsprozess negativ beeinflussen.
Darüber hinaus ensteht durch die Pandemie auch für viele Studierende eine große mentale Belastung.Eine Fristverlängerung kann zumindest den zeitlichen Druck verringern.
Bei diesem Vorschlag orientieren wir uns an anderen Hochschulen in Bayern wie beispielsweise der FAU (siehe: https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/corona-virus-auswirkungen-auf-pruefungen-an-der-fau/#collapse_10). Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sollten solche Regelungen, auch an unserer Universität gelten.