Veranstaltung: | 2. Sitzung des Studierendenparlaments 2020-21 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Studierendenparlament (dort beschlossen am: 24.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.12.2020, 15:06 |
Ersetzt: | A2: Einrichtung eines "Arbeitskreises Hochschulinnovationsgesetz" |
A2FINAL: Einrichtung eines "Arbeitskreises Hochschulinnovationsgesetz"
Antragstext
Das Studierendenparlament gründet für die bayerische Hochschulgesetzesnovelle
einen Arbeitskreis (AK): "AK Hochschulinnovationsgesetz".
Die Aufgaben dieses AKs sind die kritische Auseinandersetzung mit der
anstehenden Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes. Der AK soll
insbesondere herausarbeiten, welche Folgen das Gesetz für Studierende haben
könnte, unter anderem für Studierende aus nicht-EU-Ländern und für Studierende
und Dozierende an geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten. Ein starker
Fokus soll zudem auf der eventuellen Einflussnahme der Wirtschaft auf die
Wissenschaft im Allgemeinen und der Universität Bamberg im Besonderen liegen.
Des Weiteren soll der AK Beschlussvorlagen für das Studierendenparlament
erarbeiten und diese in die Sitzungen des Studierendenparlaments einbringen.
Begründung
mündlich