Änderungen von A1 zu A1-FINAL
Ursprüngliche Version: | A1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 13.10.2020, 18:53 |
Neue Version: | A1-FINAL |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.11.2020, 22:43 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 8 bis 11:
(1) Der Vorsitz des Studierendenparlaments besteht aus dem:der Vorsitzenden und mehreren stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitz soll sich paritätisch(zur Abstimmung ausstehend) sowohl aus Mitgliedern von denDer Vorsitz soll sich paritätisch sowohl aus Mitgliedern der Vertretungen der Fachschaften als auch den direkt gewählten Mitgliedern zusammensetzen.
Von Zeile 141 bis 142 löschen:
(4) ¹Sollte der:die Vorsitzende verhindert sein, übernehmen die stellvertretenden Vorsitzenden die Aufgaben des:der Vorsitzenden. ²
Von Zeile 159 bis 162:
(1) Die Sitzungsleitung führt grundsätzlich X Redelisten. Gilt zur Abstimmung: 1. Redelisten werden weich quotiert geführt (FINT- und offene Redeliste); 2. Redelisten werden nicht quotiert geführt.weich quotierte Redelisten(FINT- und offene Redeliste). ²Meldungen werden chronologisch erfasst und aufgerufen. ³Eine Person meldet sich, indem sie sich in geeigneter
Von Zeile 164 bis 165 löschen:
(2) Gilt zur Abstimmung (Führen von Erstredner:innen-Listen): Erstredner:innen rücken auf der Redeliste nach oben.
Von Zeile 174 bis 176:
(1) ¹Anträge zur Behandlung müssen Gilt zur Abstimmung: 1. Einen Tag vor Einladungsfrist; 2. Zwei Tage nach Einladungsfrist übermüsseneinen Tag vor Einladungsfristüber das Antragstool des Studierendenparlaments eingereicht werden. ²Alternativ ist ein schriftliches
Von Zeile 209 bis 212:
¹Anträge nach Antragsschluss gemäß § 11 Absatz 1 können nur noch als Initiativanträge eingebracht werden. ²Ein Initiativantrag muss von (steht zur Abstimmung:mindestens zwei/mindestens fünf)²Ein Initiativantrag muss von mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern des Studierendenparlaments unterstützt werden. ³Über die Behandlung entscheidet das
Von Zeile 224 bis 227:
(5) 1Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von einem anwesenden stimmberechtigten Mitglied des Studierendenparlaments verlangt wird.2Eine geheime Abstimmung ist bei gleichzeitigem Verlangen nach einer namentlichen Abstimmung unzulässig.2 Eine geheime Abstimmung ist dabei als wichtiger zu bewerten als eine namentliche Abstimmung.
Von Zeile 263 bis 264:
Wahlausschuss. 2Der Wahlausschuss umfasst mindestens zwei, höchstens jedoch vier Personen. 3Er wird mim Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt.
Von Zeile 287 bis 288 einfügen:
1Antrag auf Beschränkung der Redezeit. 2Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Von Zeile 290 bis 293:
Studierendenparlaments. 2Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
1Antrag auf geheime Abstimmung. 2Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
1Antrag auf geheime Abstimmung. 2 Sobald ein stimmberechtigtes Mitglied den Antrag stellt, gilt dieser als angenommen und die betreffende Abstimmung wird geheim durchgeführt. Ein Antrag auf geheime Abstimmung überwiegt dabei einen Antrag auf namentliche Abstimmung (§21, Abs. 2, Nr. 6).
Von Zeile 295 bis 296 einfügen:
¹Antrag auf Verhandlungspause. Der Antrag wird angenommen, wenn mindestens 25% der anwesenden Stimmberechtigten dafür stimmen. ²Die Annahme führt zu einer höchstens zehnminütigen Pause.