Veranstaltung: | 9. Sitzung des Studierendenparlaments 22/23 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Genehmigung der Tagesordnung |
Antragsteller*in: | BAGLS, Gleichstellungsref (dort beschlossen am: 11.07.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.07.2023, 16:47 |
Ini1: Digitale Studienbescheinigungen nach Namens- und Geschlechtseintragsänderung
Antragstext
Das Studierendenparlament beantragt, dass die Studierendenkanzlei nach einer
Namens- und Geschlechtseintragsänderung zusätzlich ermöglicht, gleichwertige
Studienbescheinigungen auf den Geburtsnamen auszustellen. Dadurch sollen
Probleme bei der Kommunikation mit staatlichen Instanzen, Krankenkassen und
Versicherungen vermieden und eine Anerkennung der Studienbescheinigung
ermöglicht werden.
Begründung des Initiativcharakters
Einer studierenden Finta*-Person, die an der Universität ihren Namen geändert hat, wurde auf Nachfrage bei der Studierndenkanzlei lediglich eine handschriftliche Studienbescheinigung auf ihren Geburtsnamen ausgestellt. Obwohl es lobenswert ist, dass die Universität so fortschrittlich in der Anerkennung von Namens- und Geschlechtseintragsänderungen ist, muss berücksichtigt werden, dass andere Stellen nicht so weit sind. Es ist deshalb wichtig, dass Studienbescheinigungen sowohl auf den Geburts- wie auf den neuen Namen problemlos digital ausgestellt werden können und so Hürden für trans*, inter*, a-gender und nicht-binäre Personen abgebaut werden.
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