Veranstaltung: | 5. Sitzung des Studierendenparlaments 22/23 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Berichte |
Antragsteller*in: | Hiwi-Ref (dort beschlossen am: 01.02.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.02.2023, 18:34 |
B3: Bericht vom Hiwi-Ref
Bericht
Im neuen Hochschulinnovationsgesetzt wurden wissenschaftliche und studentische
Hilfskräfte nicht aufgenommen. Technisch fallen damit die rechtlichen Grundlagen
für das Anstellen dieser Personalgruppe weg.
Auf Nachfrage der LAK kam folgendes Statement vom Ministerium für Forschung und
Wissenschaft:
"Rechtsgrundlage für die Einstellung studentischer Hilfskräfte ist § 6 des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Andere Länder verfahren
ähnlich und haben aus diesem Grund in ihren Hochschulgesetzen keine
explizite Regelung zu studentischen Hilfskräften. Die Kategorie der
wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte wurde gerade deswegen
„abgeschafft“ beziehungsweise in die Kategorie der nebenberuflichen
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter überführt, um die
arbeitsrechtliche, insbesondere die Einkommenssituation dieser Personen zu
verbessern. Es handelte sich also um eine bewusste Entscheidung."
Heißt für uns kurz, Hiwis können weiterhin angestellt werden und beschäftigt
werden, wie sich das ganze auf die Einkommenssituation verhält ist noch
abzuwarten.
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