Veranstaltung: | 4. Sitzung des Studierendenparlaments 2021/22 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Anträge |
Antragsteller*in: | Fachschaft SoWi (dort beschlossen am: 23.05.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.05.2022, 22:02 |
A3: Zweitkorrektur von Abschlussarbeiten
Antragstext
Das Studierendenparlament beantragt bei der Universitätsleitung, die Möglichkeit
einzuführen bei Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterstudiengängen und bei
Zulassungsarbeiten zum Ersten Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen auf
Antrag eine Zweitkorrektur durchführen zu lassen. Diese Möglichkeit soll, sofern
noch nicht vorhanden, an geeigneter Stelle beispielsweise in den Allgemeinen
Prüfungsordnungen der Fakultäten Huwi, GuK, SoWi. WIAI eingeführt werden.
In den Fakultäten GuK, Huwi und WIAI ist eine Zweitbegutachtung bereits für den
Fall des Nichtbestehens vorgesehen (siehe jeweils betreffende APO). Nach APO
Sowi ist eine Zweitbegutachtung bisher noch nicht vorgesehen – unabhängig vom
Ergebnis der Abschlussarbeit.
Das Studierendenparlament beantragt, dass die Möglichkeit geschaffen wird,
unabhängig von der Note der Abschlussarbeit eine Zweitbegutachtung vornehmen zu
lassen. §19 Absatz 4 Satz 2 APO GuK/HuWi würde entsprechend entfallen.
Die Zweitbegutachtung soll beim zuständigen Prüfungsausschuss binnen acht Wochen
nach Bekanntgabe der Note beantragt werden. Die zweite Prüferin bzw. der zweite
Prüfer wird vom Prüfungsausschuss festgelegt; der Prüfling hat das Recht,
Zweitprüfer bzw. Zweitprüferin vorzuschlagen. In begründeten Fällen kann vom
Vorschlag abgewichen werden.
Weiterhin soll in der APO SoWi ein Absatz ähnlich §17 Absatz 4 APO WIAI
eingefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Studierendenparlament
Begründung
Einführung einer niedrigschwelligeren Möglichkeit einer Zweitkorrektur für alle Studierenden und Gleichbehandlung